Finanzservice

Leasing

  • Anlagevermögen beim Leasinggeber
  • steht nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers
  • hält die Bilanzsumme niedrig und verbessert die Eigenkapitalquote
  • Eigentümer in Rechtssinn ist der Leasinggeber
  • Eigentümer wirtschaftlich ist der Leasinggeber
  • MwSt. ist auf jede vereinbarte Zahlung fällig
  • MwSt. als Vorsteuer abzugsfähig
  • Fahrzeug kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit übernommen werden
  • Vertragslaufzeit richtet sich nach AfA-Dauer
  • Vertragslaufzeit zwischen 40 bis 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
  • Steuerstundungseffekt durch degressive Ratenzahlung möglich
  • keine Sonderabschreibung möglich
  • einfache Buchung – monatliche Leasingrate ist als Aufwand direkt abzugsfähig

Mietkauf

  • Anlagevermögen des Mietkäufers
  • Buchhalterische Behandlung im Anlagevermögen des Mietkäufers
  • Erhöht das Anlagevermögen und erhöht dadurch die Bilanzsumme
  • Eigenkapitalquote wird dadurch geringer
  • Eigentümer im Rechtssinn ist der Mietkäufer
  • Eigentumsvorbehalt zugunsten des Mietverkäufers (nicht PEKI)
  • MwSt. ist auf die Summe aller Zahlungen bei Vertragsbeginn zu zahlen
  • MwSt. als Vorsteuer abzugsfähig
  • bei Vertragsende automatischer Übergang in uneingeschränktes Eigentum
  • Vertragsdauer frei wählbar (bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer)
  • Nutzung von Sonderabschreibung möglich, dadurch Steuerstundungseffekt
  • Monatliche Mietkaufrate aus Tilgung und Zinsen
  • Abgrenzung Zinsen nach Tilgungsplan